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Cookie Analyse- und Managementtool

(2 klick Bestätigung nach EuGH Urteil)

Cookies

Wichtiges EuGH Urteil zu Cookies:

Sind Google Analytics und Online-Marketing jetzt am Ende?

Es vergeht kaum eine Woche ohne neue Nachrichten zu Cookies, Tracking, Google Analytics und Einwilligungslösungen. Eine DSGVO ohne konkrete Regelungen dazu. Ein EuGH-Urteil, das feststellt, dass Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. 12 einzelne Pressemitteilungen der Landesdatenschutzbeauftragten zu diesem Thema. Wie können Webseitenbetreiber denn jetzt überhaupt noch rechtskonform tracken? Hier finden Sie den aktuellen Stand mit konkreten Tools und Tipps zur Umsetzung …

1. Google Analytics und Cookies vor der DSGVO

Vor der DSGVO war die rechtssichere Einbindung von Google Analytics unter bestimmten Voraussetzungen möglich. AV-Vertrag, IP-Anonymisierung, funktionierende Opt-Out-Lösung usw.

Was Cookies angeht gab es ein Deutschland (aus sehr komplizierten juristischen Gründen, die wir hier nicht erläutern) die Auffassung, dass bei Third Party- und Tracking- Cookies ein Opt Out genügt. Man informierte den Nutzer per Cookie-Banner, hat die Cookies aber trotzdem gesetzt. Der Nutzer musste dann irgendwie widersprechen.

Beides geht aber nach den letzten EuGH-Urteilen nun nicht mehr.

2. Google Analytics nach der DSGVO

Mit Einführung der DSGVO wurde dann häufig darauf verwiesen, dass „Tracking“ erst durch die ePrivacy-Verordnung geregelt wird und sich Webseitenbetreiber bis dahin auf das berechtige Interesse in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berufen können.

Uns sind aktuell aber die ersten Bußgeldandrohungen von Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit Google Analytics, Criteo und Double Click bekannt geworden. Es wurden noch keine Bußgelder verhängt. Es handelt sich bisher lediglich um Androhungen von Bußgeldern durch die Bayerischen und Niedersächsischen Datenschutzbehörden.

Auch die anstehende ePrivacy-Verordnung wird Third Party Tracking Cookies nicht mehr unbegrenzt ohne Einwilligung zulassen.

3. Tracking-Cookies nach den aktuellen EuGH Urteilen

Es gab in den letzten Wochen dann auch gleich mehrere Urteile des EuGH, in der diese Fragen behandelt wurden. Kurz zusammengefasst: Tracking-Cookies dürfen nicht mehr ohne echte Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Dabei ist es wohl egal, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden oder ob nur anonyme Daten gespeichert werden.
Es sind aber nicht alle Cookies betroffen. Weiter ohne Einwilligung erlaubt sind so genannte First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind. Das sind z.B.:

  • Warenkorb-Cookies
  • Cookies für LogIns
  • Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
  • Cookies, die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen

Im Wesentlichen geht es bei der aktuellen Diskussion also um Marketing- und Tracking Cookies. Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen.

4. Welche Consent Tools für eine Einwilligung empfehlen wir?
Usercentrics

Das Consent Tool von Usercentrics ist eine individuelle Profi-Lösung, die im Normalfall oft mehrere hunderte Euro im Monat kosten kann. Das Consent Tool funktioniert für die meisten Webseiten-Typen unabhängig vom verwendeten CMS.

 

Quelle: eRecht24

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